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   LG Bielefeld, 09.08.2005 - 6 O 287/04   

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LG Bielefeld, 09.08.2005 - 6 O 287/04 (https://dejure.org/2005,56327)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.08.2005 - 6 O 287/04 (https://dejure.org/2005,56327)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. August 2005 - 6 O 287/04 (https://dejure.org/2005,56327)
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  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.08.2005 - 6 O 287/04
    Gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH, NJW 2004, Seite 64 ff mwN.).

    Die Bevollmächtigung des Zeugen ergab sich dabei (stillschweigend) aus der Vertriebsstruktur (BGH NJW 2004, Seite 64/65).

    Denn nach dem Geschäftsmodell der Beklagten, das sich nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch in Form des Ankaufs der Wohnung beschränkt, sondern das die künftige wirtschaftliche Nutzung des Objekts einschließt (vgl. BGH NJW 2004, Seite 64/65), handelte es sich um eine Entscheidung über Zusatzeinnahmen aus Eigentum für die Zukunft und Alterssicherung.

    Insbesondere würde ein Hinweis des Verkäufers auf die Ertragsrechnung im ersten Wirtschaftsjahr nicht ausreichen, wenn z.B. Renovierungsmaßnahmen des Verkäufers gerade ausreichen, dass Objekt kurzfristig rentierlich zu halten, ein folgender Absturz in die Verlustzone jedoch bereits voraussehbar ist (BGH NJW 2004, Seite 64/65).

    Der BGH (BGH NJW 2004, Seite 64/66) hat zur Frage der Instandhaltungsrücklagen ausgeführt, dass dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfte und ohne weiteres angenommen werden könne, dass dem Verkäufer, der sich vor der Aufteilung und dem Verkauf des Objekts mit dessen Zustand befasst und auf dieser Grundlage für ausgewählte Renovierungsarbeiten entschieden hat, der Zustand des Objekts im Übrigen verborgen geblieben ist.

    - Nach der Rechtsprechung des BGH besteht auch im Fall eines Beratungsvertrages keine Pflicht zur Offenlegung der Innenprovision des Repräsentanten (BGH, NJW 2004, Seite 64).

  • OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.08.2005 - 6 O 287/04
    Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihm zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01 vom 19.09.2002).
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